Wenn ein Grundstückseigentümer einen Handwerksbetrieb beauftragt, dann muss er im ungünstigsten Falle für Schäden haften, die als unmittelbare Folge aus diesen Arbeiten am Nachbarhaus entstanden sind. So entschied ein Zivilsenat der höchsten deutschen Revisionsinstanz.
3. April 2018
Feuer schädigte Nachbarhaus – Auftraggeber des Handwerkers musste für Schaden aufkommen
03April